Wie Arbeitnehmer die Haltung ihres Arbeitgebers als einzigartig erleben können – und warum betriebliche Altersvorsorge, Krankenzusatz und Obstkorb längst kein Alleinstellungsmerkmal mehr sind.
Obstkorb, betriebliche Altersvorsorge und Krankenzusatzversicherung sind mittlerweile selbstverständlich. Damit kann sich kein Unternehmen mehr als besonders im Markt und bei der Belegschaft darstellen. Auch Gehaltserhöhungen stoßen zunehmend an wirtschaftliche Grenzen.
In einer Zeit, in der Unternehmen große Summen für die Gewinnung neuer Mitarbeiter ausgeben, bleibt eine ernsthafte Bedrohung oft unbeachtet: Während seelische Belastungen Höchstwerte erreichen, sind 95 % der deutschen Belegschaften tatsächlich schutzlos, wenn sie ihre Arbeitskraft verlieren. In einem Markt, der verzweifelt um Fachkräfte wirbt, wird das Schließen dieser Lücke vom netten Vorzug zum entscheidenden Merkmal, das Unternehmen voneinander unterscheidet.
Das Konzept des Gewerbezentrums Holstein bricht mit den Schwächen des herkömmlichen Vorsorgeangebots und öffnet soziale Absicherung für alle Beschäftigten.
Das „95-Prozent-Rätsel“: Warum das bisherige Vorsorgesystem am Bedarf vorbeigeht
Die Zahlen sind eindeutig: Jeder vierte Arbeitnehmer wird im Laufe seines Berufslebens berufsunfähig. Doch das klassische System der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung hat versagt. Durch abschreckend hohe Beiträge, strenge Gesundheitsprüfungen und viele kleine Ausschlüsse schließt der Markt genau jene aus, die den Schutz am dringendsten brauchen.
Wer diese Lücke als Arbeitgeber schließt, verschafft sich im Wettbewerb um gute Fachkräfte einen deutlichen Vorteil – denn Sicherheit ist heute das stärkste Mittel zur Mitarbeiterbindung.
Der „Alles-für-alle“-Vorteil: Gemeinsamer Schutz schlägt Einzelprüfung
Die HolsteinRente ersetzt die individuelle Gesundheitsprüfung durch eine gemeinsame Risikoverteilung. Während der freie Versicherungsmarkt gesundheitlich bereits geringfügig Beeinträchtigte ausschließt, nutzt dieses Konzept das Prinzip des Risikoausgleichs in der Gruppe (ab 10 Personen). Das Ergebnis: Der Schutz ist bis zu 70 % günstiger als Einzelverträge. Der Arbeitgeber sichert damit die gesamte Belegschaft vollständig ab – bei einem Aufwand von typischerweise nur 1 bis 1,5 % der Lohnsumme.
- Wirtschaftlich Kostensenkung um bis zu 70 % gegenüber Einzelverträgen
- Für alle Schutz für die gesamte Belegschaft ab 10 Personen
- Einfach Geringer Verwaltungsaufwand durch Gruppenverfahren
Das Ende der „gläsernen Krankenakte“: Die Arbeitsbescheinigung ersetzt die Gesundheitsprüfung
Der wohl wichtigste Fortschritt ist der Verzicht auf die herkömmliche, benachteiligende Gesundheitsprüfung. An ihre Stelle tritt eine einfache Erklärung zur Arbeitsfähigkeit. Damit endet die „Zwei-Klassen-Gesellschaft“ im Team. Vorerkrankungen wie Rückenleiden oder seelische Vorbelastungen führen nicht mehr zum Ausschluss.
Die Prüfung richtet sich allein nach der gegenwärtigen Arbeitsfähigkeit zum Zeitpunkt des Beitritts – anhand von fünf Merkmalen:
- A Körperliche und geistige Arbeitsfähigkeit – Der Mitarbeiter ist in der Lage, seine vertragliche Arbeit zu verrichten.
- B 12-Monate-Verlauf – Keine Fehlzeiten von mehr als 20 aufeinanderfolgenden Arbeitstagen im letzten Jahr.
- C Verlässlichkeit – Keine krankheitsbedingte Verringerung der Arbeitszeit oder Änderung der Aufgaben in den letzten 12 Monaten.
- D Gegenwärtiger Stand – Kein ärztlicher Rat in den letzten 60 Tagen, der Arbeit fernzubleiben.
- E Versicherungsgeschichte – Kein abgelehnter BU-Antrag im letzten Jahr.
Vorteil für die Personalabteilung: Bei verpflichtender Anmeldung durch den Arbeitgeber werden die Merkmale durch die Erklärung des Arbeitgebers ersetzt. Dies verringert den Verwaltungsaufwand auf ein Mindestmaß.
Lloyd’s of London: Ein verlässlicher Rückhalt seit 1688
Hinter der HolsteinRente steht mit Lloyd’s of London das finanzielle Rückgrat der Weltwirtschaft. Diese Sicherheitskette bietet eine Leistungsfähigkeit, die weit über einzelne örtliche Anbieter hinausgeht. Mit einer Absicherung von bis zu 4,8 Mio. € pro Person ist die Lösung für alle Unternehmensebenen geeignet – von der Fertigung bis zur Geschäftsführung. Und das ohne Anbieterwechsel.
Darum ist die HolsteinRente einzigartig
Sichern Sie Ihren Mitarbeitern bis zu 75 % des Bruttoeinkommens für max. 20 Jahre.
Mit Feststellung der Berufsunfähigkeit durch den behandelnden Arzt wird für die Dauer von maximal 10 Jahren eine monatliche Rente gezahlt.
Besteht die Berufsunfähigkeit danach fort, folgt eine Kapitalabfindung von maximal 10 Jahresrenten. Alle Leistungen enden jedoch spätestens mit dem 68. Lebensjahr.
Diese Gestaltung ermöglicht es Betroffenen, ihr Leben eigenständig neu zu ordnen – etwa durch Schuldenabbau oder den barrierefreien Umbau des Eigenheims.
Der Schutzschirm vor dem finanziellen Absturz
⚠ Soziale Absturzkurve in Deutschland: Nach 42 Tagen Lohnfortzahlung und 546 Tagen Krankengeld steht der Mitarbeiter vor dem finanziellen Abgrund. Die staatliche Erwerbsminderungsrente bietet mit durchschnittlich rund 972 € kaum mehr als eine Grundsicherung gegen Armut.
Die HolsteinRente spannt hier den Schutzschirm auf:
- 75 % des Bruttogehalts Sicherung des gewohnten Lebensstandards
- Weltweiter Schutz Absicherung unabhängig vom Aufenthaltsort
- Seelische Erkrankungen Burnout-Absicherung ohne Einschränkungen
- Klare Grenzen Unfälle unter Alkoholeinfluss bis 1,6 ‰ mitversichert
- Flexibilität Ausscheidende Mitarbeiter führen ihren Vertrag privat weiter – ein Vorteil, der Ihre Arbeitgebermarke dauerhaft stärkt.
- Netto-Vorteil Leistungen nahezu steuer- und sozialabgabenfrei
Sie investieren in Vertrauen, Treue und eine Arbeitgebermarke, die hält, was sie verspricht – und werden damit vom Gehaltszahler zum Schutzgeber für die Lebensgrundlage Ihrer Mitarbeiter.
Fazit: Vom Gehaltszahler zum Lebensschützer
Mit der HolsteinRente verändern Sie Ihre Rolle grundlegend: Sie sind nicht mehr nur Gehaltszahler, sondern der Schutzgeber für die Lebensgrundlage Ihrer Mitarbeiter.
Neben der menschlichen Wirkung überzeugt auch der steuerliche Vorteil: Die Beiträge sind für Sie als Arbeitgeber zu 100 % als Betriebsausgaben abziehbar. Für den Mitarbeiter bleibt die Rentenleistung weitgehend steuer- und abgabenfrei.
✓ Beiträge 100 % als Betriebsausgaben abziehbar | ✓ Rentenleistung für Mitarbeiter weitgehend steuer- und abgabenfrei
„Kann es sich ein zeitgemäßes Unternehmen heute noch leisten, die Existenzgrundlage seines Teams dem Zufall unzulänglicher gesetzlicher und privater Versicherungslösungen zu überlassen?“
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