Der Jahresabschluss ist besprochen. Die Zahlen sind geklärt. Die nächsten Schritte stehen fest. Der Termin könnte damit beendet sein.
Doch dann kommt noch eine Frage:
Und plötzlich liegt ein weiteres Thema auf dem Tisch. Nicht, weil der Steuerberater es angeboten hat. Und auch nicht, weil die betriebliche Altersversorgung zu seinem täglichen Kerngeschäft gehört. Sondern aus einem viel einfacheren Grund: Der Unternehmer vertraut seinem Steuerberater.
Genau diese Situation kennen viele Kanzleien. Unternehmer wenden sich mit ganz unterschiedlichen Anliegen an ihren Steuerberater – unabhängig davon, ob die jeweilige Fragestellung tatsächlich zu dessen originärem Aufgabenbereich gehört.
Auch Jan Höntzsch beschreibt diesen Zusammenhang in seinen Fachbeiträgen für den Steuerberaterverband Hessen: Beim Steuerberater bündeln sich aus Sicht vieler Unternehmer Vertrauen, Verantwortung und Erwartung.
Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht: Wie kann der Steuerberater künftig noch mehr Spezialgebiete selbst abdecken?
Sondern: Wie kann er seine Rolle als Vertrauensperson wahrnehmen und gleichzeitig bei Spezialfragen auf verlässliche Ansprechpartner zurückgreifen?
Vertrauen führt zu Fragen – auch außerhalb des Steuerrechts
Eine langjährige Mandatsbeziehung besteht aus weit mehr als Steuererklärungen, Buchhaltung und Jahresabschlüssen.
Der Steuerberater kennt das Unternehmen. Er kennt seine wirtschaftliche Entwicklung, erlebt Investitionen, Wachstum, personelle Veränderungen und unternehmerische Entscheidungen.
Deshalb beginnen Gespräche nicht selten mit: „Was halten Sie davon?“ Es kann um eine Finanzierung gehen. Um die Unternehmensnachfolge. Um Mitarbeiter. Um eine Investition. Oder um die betriebliche Altersversorgung.
Dass diese Fragen beim Steuerberater landen, ist Ausdruck einer gewachsenen Vertrauensbeziehung. Doch Vertrauen bedeutet nicht, jedes Spezialthema selbst bearbeiten zu müssen.
Ein gutes Netzwerk erweitert nicht die Aufgaben des Steuerberaters. Es erweitert seine Möglichkeiten.
Was hat der Steuerberater davon?
Diese Frage steht für uns an erster Stelle. Ein Netzwerk ist nur dann wertvoll, wenn es den Kanzleialltag tatsächlich erleichtert.
Weniger Recherche. Nicht für jede besondere Fragestellung muss erst nach einem geeigneten Spezialisten gesucht werden.
Weniger zusätzlicher Aufwand. Themen außerhalb des eigenen Tätigkeitsbereichs können an die dafür qualifizierten Ansprechpartner weitergegeben werden.
Mehr Zeit für das eigene Kerngeschäft. Die Kanzlei muss nicht aus jeder Mandantenfrage ein neues eigenes Beratungsgebiet entwickeln.
Zugang zu spezialisierter Expertise. Je nach Fragestellung können unterschiedliche Fachleute und qualifizierte Rechtsdienstleister eingebunden werden.
Unterstützung für Kanzlei und Mandanten. Das Netzwerk kann sowohl bei Fragestellungen aus der Kanzlei als auch bei speziellen Anliegen eines Unternehmensmandanten genutzt werden.
Ein erster Ansprechpartner. Der Steuerberater muss zu Beginn noch gar nicht wissen, welche Fachrichtung für die konkrete Frage benötigt wird.
Betriebliche Altersversorgung: ein gutes Beispiel für komplexe Schnittstellen
Die betriebliche Altersversorgung zeigt besonders deutlich, wie schnell aus einer vermeintlich einfachen Frage eine komplexe Aufgabenstellung werden kann.
Denn bAV berührt – abhängig vom jeweiligen Sachverhalt – unterschiedliche Bereiche:
- Steuerrecht
- Arbeitsrecht
- Sozialversicherungsrecht
- Bilanzierung
- Versorgungszusagen
- Personalprozesse
- Dokumentation
- langfristige Verpflichtungen eines Unternehmens
In den Fachunterlagen für Steuerberater wird deshalb darauf hingewiesen, bei entsprechenden Anfragen zunächst zu klären, welche Unterlagen tatsächlich vorliegen, was geprüft wurde und ob der konkrete Sachverhalt beispielsweise steuerlicher, juristischer, arbeitsrechtlicher oder versicherungsrechtlicher Natur ist.
Die wichtigen Fragen lauten deshalb häufig zunächst: Wer ist für was zuständig? Welche Expertise wird benötigt, um die Fragestellung fachlich sauber einzuordnen und zu bearbeiten?
Wenn aus einzelnen Verträgen über Jahre eine gewachsene Struktur wird
Nehmen wir noch einmal unseren Unternehmer mit seinen knapp 50 Mitarbeitern.
Die erste betriebliche Altersversorgung wurde vor vielen Jahren eingerichtet. Seitdem kamen Mitarbeiter hinzu. Andere verließen das Unternehmen. Beschäftigte brachten bestehende Versorgungen mit. Ansprechpartner wechselten. Neue Verträge kamen hinzu.
Ein Teil der Informationen liegt in der Personalabteilung. Ein anderer in der Lohnbuchhaltung. Weitere Dokumente befinden sich bei Versorgungsträgern oder unterschiedlichen Ansprechpartnern.
Und irgendwann stellt jemand die einfache Frage: „Ist unsere betriebliche Altersversorgung überhaupt noch vollständig und nachvollziehbar organisiert?“
Dann geht es längst nicht mehr nur um einen einzelnen Vertrag.
Es geht um Struktur.
- Welche Versorgungen bestehen?
- Welche Unterlagen liegen vor?
- Welche fehlen?
- Welche arbeitsrechtlichen Grundlagen existieren?
- Wer ist wofür zuständig?
- Welcher Spezialist wird für welche Fragestellung benötigt?
Gerade arbeitsrechtliche Grundlagen wie Versorgungsordnungen, Einzelzusagen oder Betriebsvereinbarungen spielen dabei eine wichtige Rolle.
Aus einem Vertragsthema wird damit eine Organisations- und Schnittstellenaufgabe.
§§ 1 und 102 StaRUG: Schnittstellen erkennen und einordnen
Auch die §§ 1 und 102 StaRUG gehören zum fachlichen Umfeld, in dem sich Unternehmen und Steuerberater bewegen.
§ 1 StaRUG verpflichtet die Geschäftsleitung haftungsbeschränkter Unternehmensträger zur fortlaufenden Beobachtung von Entwicklungen, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden können, und bei erkannten Entwicklungen zur Ergreifung geeigneter Maßnahmen.
§ 102 StaRUG betrifft unter anderem Steuerberater bei der Erstellung eines Jahresabschlusses. Sind Anhaltspunkte für einen möglichen Insolvenzgrund offenkundig und ist anzunehmen, dass dem Mandanten die mögliche Insolvenzreife nicht bewusst ist, sieht das Gesetz eine Hinweis- und Warnpflicht vor.
Für die Zusammenarbeit mit Unternehmensmandanten zeigt sich daran vor allem eines: Unternehmerische Themen lassen sich nicht immer isoliert betrachten.
Steuerliche, wirtschaftliche, rechtliche und organisatorische Fragestellungen können ineinandergreifen. Professionelle Zusammenarbeit bedeutet deshalb auch, Schnittstellen zu erkennen und bei Bedarf die dafür erforderliche Expertise einzubinden.
Fachliche Expertise aus dem Umfeld der Steuerberater
Gerade bei einem komplexen Thema wie der betrieblichen Altersversorgung ist entscheidend, wer eine spezialisierte Fragestellung übernimmt.
Über das Netzwerk des Gewerbezentrums Holstein besteht unter anderem die Zusammenarbeit mit Jan Höntzsch.
Er ist gerichtlich zugelassener Rentenberater, bAV-Mediator, Sachverständiger und Fachbereichsleiter betriebliche Altersversorgung im Bundesverband der Sachverständigen für das Versicherungswesen e. V. Darüber hinaus ist er als Dozent und Fachautor im Umfeld des Steuerberaterverbandes Hessen e. V. tätig.
Bereits 2025 erschien in den Verbandsnachrichten des Steuerberaterverbandes Hessen sein Fachbeitrag „bAV-Praxis und KI richtig steuern“. Darin beschäftigt er sich mit Fragestellungen, mit denen Steuerberater und Lohnbuchhalter im Kanzleialltag konfrontiert werden, obwohl diese nicht zwingend zu ihren originären Aufgaben gehören.
2026 folgte der Beitrag „bAV-Praxis und JobRentner richtig einordnen“. Auch dort steht die besondere Vertrauensstellung des Steuerberaters gegenüber seinen Unternehmensmandanten im Mittelpunkt.
Spezialwissen trifft auf Verständnis für den tatsächlichen Kanzleialltag.
Klare Zuständigkeiten – ein Ansprechpartner für den ersten Schritt
Ein Netzwerk funktioniert besonders gut, wenn die Rollen klar sind.
Steuerliche Fragestellungen bleiben beim Steuerberater. Für spezialisierte Fragen der betrieblichen Altersversorgung können entsprechend qualifizierte Fachleute eingebunden werden. Ist eine Rechtsdienstleistung erforderlich, stehen dafür qualifizierte Rechtsdienstleister im Netzwerk zur Verfügung.
Das Gewerbezentrum Holstein versteht sich dabei als Lotse.
Das Gewerbezentrum berät nicht selbst zur betrieblichen Altersversorgung. Unsere Aufgabe beginnt einen Schritt vorher: Wir nehmen die Fragestellung auf, helfen bei der Einordnung der benötigten Expertise und stellen bei Bedarf den Kontakt zum passenden Ansprechpartner aus unserem Netzwerk her.
Der Steuerberater muss also nicht zuerst herausfinden, welcher Spezialist benötigt wird. Ein Anruf oder eine E-Mail kann genügen, um den ersten Schritt einzuleiten.
Auch digitale Strukturen können Arbeit reduzieren
Neben der fachlichen Arbeitsteilung spielt zunehmend die Organisation der Informationen eine Rolle.
Wenn Unterlagen an unterschiedlichen Stellen liegen, Daten mehrfach erfasst werden und Unternehmen, Lohnbuchhaltung und weitere Beteiligte mit unterschiedlichen Informationsständen arbeiten, entsteht zusätzlicher Aufwand.
Digitale Strukturen können dabei unterstützen,
- Informationen zusammenzuführen
- Dokumente strukturiert verfügbar zu machen
- Aufgaben und Zuständigkeiten sichtbar zu machen
- Prozesse nachvollziehbarer zu organisieren
- die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, Kanzlei und Spezialisten zu erleichtern
Für die Kanzlei zählt dabei vor allem der praktische Nutzen: Weniger suchen. Weniger mehrfach erfassen. Weniger abstimmen. Mehr Überblick.
Welche fachliche oder digitale Lösung dafür infrage kommt, hängt von der jeweiligen Aufgabenstellung ab. Deshalb steht für uns zunächst immer die Frage im Mittelpunkt: Was wird tatsächlich benötigt?
Zusammenarbeit, die den Steuerberater in seiner Rolle stärkt
Die Vertrauensbeziehung zwischen Steuerberater und Mandant ist wertvoll. Ein funktionierendes Expertennetzwerk ergänzt diese Beziehung.
Der Steuerberater kann weiterhin der erste Ansprechpartner seines Mandanten bleiben und gleichzeitig sagen: „Für dieses Spezialthema kenne ich jemanden.“
Damit bietet er seinem Mandanten Orientierung, ohne selbst ein weiteres Fachgebiet aufbauen zu müssen.
Regional erreichbar. Bundesweit vernetzt.
Das Gewerbezentrum Holstein ist Ansprechpartner für Steuerberater und Unternehmen in Schleswig-Holstein und Hamburg.
Gleichzeitig greifen wir über unser bundesweites Netzwerk auf spezialisierte Ansprechpartner unterschiedlicher Fachrichtungen zurück.
Damit verbinden sich regionale Erreichbarkeit und überregionale Expertise. Ein erster Ansprechpartner – und bei Bedarf ein ganzes Netzwerk dahinter.
Der nächste Unternehmer wird wieder eine Frage stellen. Möglicherweise beginnt sie erneut mit: „Wo wir gerade zusammensitzen, ich hätte da noch etwas …“ Und möglicherweise gehört das Thema nicht zu Ihrem täglichen Kerngeschäft.
Dann müssen Sie nicht erst recherchieren, wer dafür zuständig sein könnte. Es reicht, wenn Ihnen ein Gedanke kommt: „Da rufe ich das Gewerbezentrum Holstein an.“
Genau dafür möchten wir als Lotse da sein: für eine Fragestellung Ihrer Kanzlei, für ein Spezialthema eines Mandanten oder wenn zunächst geklärt werden muss, welche fachliche Expertise benötigt wird.
Der entscheidende Schritt ist der Wechsel der Perspektive: vom Alleskönnen zum Wissen, wen man zuerst anruft.
Sprechen Sie uns an. Wir nehmen Ihre Fragestellung auf, helfen bei der Einordnung und stellen bei Bedarf den Kontakt zum passenden Ansprechpartner aus unserem bundesweiten Netzwerk her. Für Ihre Kanzlei. Für Ihre Mandanten. Gewerbezentrum Holstein – Ein Ansprechpartner. Ein bundesweites Netzwerk. Die passende Expertise für die jeweilige Fragestellung.